Videoproduktionen
Tourismus
Baudoku und Inspektionsflüge
Hinweise:
- Der Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich.
- Bei Regen, starkem oder böigem Wind kann nicht geflogen werden, zumal die optimale Bildqualität dann nicht immer gewährleistet wäre.
- Voraussetzung für den Start ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten.
- Selbstverständlich fliegen wir mit gewerblicher Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge und mit der Allgemeinen Aufstiegserlaubnis der zuständigen Behörden und AUSTRO CONTROL.
- Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter.